Auf den 27. März 2020 war die ordentliche Bürgerversammlung 2020 der Ortsgemeinde Kriessern angekündigt. Das grassierende Coronavirus verunmöglichte dies bzw. aufgrund des Versammlungsverbots, welches durch den Bundesrat beschlossen wurde, musste die Bürgerversammlung abgesagt werden. Stattdessen wurde über die angekündigten Geschäfte nach Art. 52 Gemeindegesetz brieflich abgestimmt.
Am 03. Mai 2020 hat die Bürgerschaft nun über folgende Vorlagen befunden:
1) Wollen Sie die Jahresrechnungen 2019 inklusive Bilanzanpassungsbericht der Ortsgemeinde Kriessern genehmigen?
2) Wollen Sie den Antrag des Rates über das Budget für das Rechnungsjahr 2020 genehmigen?
3) Wollen Sie dem Antrag, die Sanierung/Erweiterung der Liegenschaft Sternen für ca. Fr. 1’350’00.00 sei zu genehmigen, zustimmen?
Die Bürgerschaft hat die Vorlagen wie folgt angenommen:
Stimmberechtigte : 841
gültige Stimmabgaben: 372 (44.23 %)
Vorlage 1: Jahresrechnung 2019 inkl. Bilanzanpassungsbericht:
eingegangene Stimmzettel 371 (44.11 %)
leer 2
ungültige 0
gültige 369
ja 367
nein 2
Vorlage 2: Budget für das Rechnungsjahr 2020:
eingegangene Stimmzettel 370 (44.00 %)
leer 4
ungültige 0
gültige 366
ja 345
nein 21
Vorlage 3: Sanierung/Erweiterung Rest. Sternen für ca. Fr. 1’350’000.00:
eingegangene Stimmzettel 368 (43.76 %)
leer 3
ungültige 0
gültige 365
ja 203
nein 162
Bei Wahlen und Abstimmungen der Ortsgemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Aufgrund des Ausgangs der Urnenabstimmung vom 03. Mai 2020 stellt der Ortsverwaltungsrat Kriessern fest, dass die drei Vorlagen angenommen sind.
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