Der Gemeinderat Oberriet lädt die Bevölkerung ein, zu folgendem Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
– Teilstrassenplan Brandweg/Guetstrasse, Oberriet
Nach Art. 33bis des kant. Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) werden beim Bau von Strassen oder Erlass von Teilstrassenplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
In diesem Sinne wird der Teilstrassenplan Brandweg/Guetstrasse vom Dienstag, 5. November 2024, bis Mittwoch, 4. Dezember 2024, der Mitwirkung unterstellt. Die Unterlagen können während dieser Zeit im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, Büro Nr. 23, 2. Geschoss, eingesehen werden.
Die Mitwirkung hat schriftlich zu erfolgen an:
Politische Gemeinde Oberriet, Gemeinderat, Staatsstr. 92; 9463 Oberriet
Stichwort: «Mitwirkung Teilstrassenplan Brandweg/Guetstrasse»
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Hochbauamt Oberriet gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für die konstruktive Mitwirkung.
Oberriet, 31. Oktober 2024 Der Gemeinderat