Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Verordnung über die amtliche Vermessung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern.
Gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. c VermV beauftragt die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung.
Der Gemeinderat Oberriet hat auf der Grundlage von Art. 46 Abs. 2 VAV (SR 211.432.2) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung die FKL & Partner AG Grabs unter der Leitung von Andreas Morf gewählt. Als Stellvertreter wurde Matthias Kreis, Kreis AG Sargans, bestimmt.
Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.