Der Gemeinderat Oberriet lädt die Bevölkerung ein, zu folgenden Projekten im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
– Teilstrassenplan Kirschweg, Kriessern
– Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Sonnensee, Kriessern
Nach Art. 33bis des kant. Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) werden beim Bau von Strassen oder Erlass von Teilstrassenplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
In diesem Sinne werden der Teilstrassenplan Kirschweg, Kriessern und der Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Sonnensee, Kriessern vom Mittwoch, 19. Februar 2025, bis Donnerstag, 20. März 2025, der Mitwirkung unterstellt. Die Unterlagen können während dieser Zeit im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, Büro Nr. 23, 2. Geschoss, eingesehen werden.
Die Mitwirkung hat schriftlich zu erfolgen an:
Politische Gemeinde Oberriet, Gemeinderat, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet
Stichwort: «Mitwirkung Teilstrassenplan Kirschweg und Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Sonnensee»
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Hochbauamt Oberriet gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für die konstruktive Mitwirkung.
Oberriet, 14. Februar 2025 Der Gemeinderat