Feststellung der Rechtsgültigkeit

(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG))

 

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 1. April 2025 bis 30. April 2025 gegen das

  • Benützungsreglement Liegenschaft Burg und das
  • Reglement über die laufende Nachführung und Kosten der amtlichen Vermessung

kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, haben die Beschlüsse des Gemeinderates Oberriet Rechtsgültigkeit erlangt. Die Reglemente treten per 1. Mai 2025 in Kraft.

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