Die Robert König AG sieht vor, eine Abbaudeponie Typ B nach der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600; abgekürzt VVEA) im Gebiet Rehag zu erstellen und zu betreiben.

Der Gemeinderat Oberriet hat am 2. Juni 2025 gestützt auf Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG), Art. 14 ff. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (SR 814.011; abgekürzt UVP), Art. 5 der eidgenössischen Waldverordnung (SR 912.01, abgekürzt WaV) sowie Art. 36a Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, abgekürzt GSchG) genehmigt bzw. erlassen:

  • Sondernutzungsplan Rehag, Abbau und Deponie Typ B
  • Besondere Vorschriften zum Sondernutzungsplan
  • Teilstrassenplan Strasse im Rehag
  • Sondernutzungsplan Aubach
  • Pläne des Bauprojekts und Planungsbericht
  • Umweltberichte
  • Rodungsgesuch mit Rodungs und Aufforstungsplan

Der Sondernutzungsplan gilt als Baubewilligung nach Art. 24 PBG.

Die vorstehend erwähnten Erlasse sowie das Baugesuch liegen während 30 Tagen wie folgt öffentlich auf:

Auflagefrist:

Donnerstag, 5. Juni bis Freitag, 4. Juli 2025

Auflageort:

Ratskanzlei Oberriet, Büro Nr. 12, 1. OG, Rathaus Oberriet sowie www.oberriet.ch (Rubrik Neuigkeiten)

Das Projekt wird ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche private Rechte abzutreten haben, und deren Grundstücke im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes liegen, werden mit einer persönlichen Anzeige bedient.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Sondernutzungspläne und das damit verbundene Baugesuch sowie gegen den Teilstrassenplan und das Rodungsgesuch schriftlich beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.

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