Anhörung und Mitwirkung / Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14
Gemäss Art. 17 Abs. 2bis Wasserbaugesetz (sGS 734.1, abgekürzt WBG) sorgt die politische Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung. Der Gemeinderat lädt daher die Bevölkerung ein, zum folgenden Wasserbauprojekt Stellung zu nehmen: Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14 In diesem Sinne werden die Projekt- Weiterlesen







