Nachstehend finden Sie die Abstimmungsresultate der Politischen Gemeinde Oberriet vom 8. März 2026. Zu diesen Versammlungen sind alle herzlich eingeladen. Unten aufgeführt, sind die Links die zu den vorliegenden Geschäftsberichten führen: https://Primarschule EKMO.html Download-Link für App-Nutzer. Die Friedhofskommissionen haben die Räumung folgender Grabfelder beschlossen: Friedhof Kriessern Erdgräber ER4 Grab Nr. 42-45 Friedhof Kobelwald Erdgräber ER2 Grab Nr. 1-9 Friedhof Montlingen Urnengräber UR1 Grab Nr. 1-7 Urnenwand UW1 Grab Nr. 1 Urnenwand UW8 Grab Nr. 1-12 Beim Friedhof Oberriet und dem Friedhof Eichenwies finden im Jahr 2026 keine Räumungen statt. Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler, Pflanzen usw. frühestens ab Montag, 13. April 2026 und spätestens bis Freitag, 17. April 2026 zu entfernen. Drittpersonen dürfen diese nur mit schriftlicher Ermächtigung der betreffenden Angehörigen abräumen. Nach Ablauf der Frist, spätestens jedoch ab Montag, 20. April 2026 wird das Bauamt Oberriet oder ein Beauftragter der Gemeinde die nicht abgeholten Grabsteine und Pflanzen entfernen. Nachträgliche Ansprüche können nicht anerkannt werden. Wenn im Frühling die ersten Blumen blühen und Bienen, Schmetterlinge und Vögel unterwegs sind, beginnt eine besonders spannende Zeit in unseren Gärten und auf unseren Balkonen. Mit der Wildblumen-Aktion lädt Pro Riet auch diesen Frühling dazu ein, selbst aktiv zu werden und mit einheimischen Pflanzen einen wertvollen Beitrag zur Förderung von mehr Biodiversität zu leisten. Viele kleine Flächen – eine grosse Wirkung Die Aktion ist Teil eines grösseren Engagements für einen vielfältigen und lebendigen Siedlungsraum im Rheintal. Jeder bepflanzte Topf auf dem Balkon, jedes Blumenbeet und jede kleine wilde Ecke im Garten zählt – gemeinsam entsteht so ein buntes Netzwerk aus Lebensräumen für Insekten, Vögel und Kleintiere. Zwei Wildblumensets für unterschiedliche Bedürfnisse Zur Auswahl stehen zwei sorgfältig zusammengestellte einheimische Pflanzensets zum Spezialpreis von Fr. 30.–. Das Set «Trockenkünstler» enthält sechs robuste Wildblumen wie die Acker-Glockenblume, die Steinnelke oder die Golddistel, die mit wenig Wasser auskommen und sich besonders für sonnige, auch kiesige Standorte eignen. Das Set «Hausapotheke» umfasst Wildblumen wie Johanniskraut, Wiesenschafgarbe, Frauenmantel oder Baldrian, die seit Jahrhunderten als Heil- und Nutzpflanzen bekannt sind und zugleich wertvolle Nahrungsquellen für Insekten bieten. Einheimische Pflanzen als Schlüssel zur Biodiversität Einheimische Pflanzen sind optimal an unsere Bedingungen angepasst und bilden die Grundlage für funktionierende Ökosysteme. Mit der Teilnahme an der Wildblumen-Aktion wird der eigene Garten oder Balkon Teil eines grossen Projekts – für mehr Biodiversität, mehr Vielfalt und mehr Leben im Rheintal. So funktioniert die Teilnahme Die Wildblumen-Sets können auf www.pro-riet.ch/pflanzen-aktion bis am 10. April bestellt werden, Abholung ist am 24. April 2026 an einem von sieben wählbaren Abholorten von Altenrhein bis Sargans. Die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Oberriet findet am Freitag, 27. März 2026, um 20.00 Uhr in der Pfarrkirche Oberriet statt. Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erhalten den Stimmausweis per Post zugesandt. Fehlende Stimmkarten können bis 27. März 2026, 16.30 Uhr, beim Stimmregisterbüro (Einwohneramt) bezogen werden. Im Anschluss an die Bürgerversammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich zum Apéro in der Mehrzweckhalle Burgwies, Oberriet, eingeladen. Musikalisch umrahmt wird der Apéro von der Musikgesellschaft Kriessern. Weitere Informationen zur Bürgerversammlung sowie den Geschäftsbericht 2025 finden Sie unter diesem Link. Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Moderhinke Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden. Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip). Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben. Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch. auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert. Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein. Sömmerung Vorarlberg Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht. Die Vorschriften können hier abgerufen werden. Veterinärdienst des Kantons St.Gallen In den letzten Monaten wurden zwei freie Stellen für die Sozialen Dienste Oberriet öffentlich ausgeschrieben. Innert der Bewerbungsfrist gingen zahlreiche und sehr gute Bewerbungen ein. Als neue Sachbearbeiterin mit Schwerpunkt Buchhaltung wurde Arbnore Haziri aus Alchenflüh und als neue Stellvertreterin der Leiterin Soziale Dienste Silvia Gartner aus Heerbrugg gewählt. Die langjährige Mitarbeiterin Manuela Langenegger hat sich entschieden, die Gemeindeverwaltung Oberriet per Ende März 2026 zu verlassen. Als ihre Nachfolgerin wurde Arbnore Haziri aus Alchenflüh ab 1. April 2026 gewählt. Sie ist bei den Sozialen Diensten Oberriet künftig unter anderem für die Buchhaltung zuständig. Arbnore Haziri schloss im Sommer 2022 erfolgreich ihre Lehre als Detailhandelsfachfrau ab. Anschliessend absolvierte sie die Handelsschule für Erwachsene. Zuletzt war sie als Sachbearbeiterin Sozialberatung bei der ORS Service AG tätig, welche unter anderem für die professionelle Unterbringung, Betreuung und Integration geflüchteter Menschen zuständig ist. Somit verfügt sie bereits über ein fundiertes Grundwissen und zeigt grosses Interesse an ihrem künftigen Tätigkeitsbereich. Die bisherige Stellvertreterin der Abteilungsleiterin Fabienne Gassner hat sich entschieden, eine neue berufliche Herausforderung anzutreten und wird deshalb die Gemeindeverwaltung Oberriet per Ende Februar 2026 verlassen. Die in Heerbrugg wohnhafte Silvia Gartner wird als ihre Nachfolgerin die Stelle anfangs Juni 2026 antreten. Silvia Gartner hat ursprünglich eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und verschiedene Weiterbildungen absolviert. Aktuell vertieft sie ihr Wissen über die Sozialhilfe an der Gemeindefachschule der Akademie St. Gallen. Sie hat in diesem Bereich bereits einige Jahre Berufserfahrung gesammelt und war zuletzt als Leiterin beim Sozialamt in Rebstein tätig. Somit verfügt sie bereits über ein wertvolles Fachwissen und bringt das nötige Rüstzeug für die Tätigkeit bei den Sozialen Diensten Oberriet mit. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Arbnore Haziri und Silvia Gartner zwei sehr engagierte und äusserst motivierte Mitarbeiterinnen gewählt zu haben. Der Gemeinderat sowie das gesamte Gemeindepersonal gratulieren den Neugewählten und wünschen ihnen heute schon viel Erfolg und Befriedigung im neuen Wirkungskreis. Auf eine gute und angenehme Zusammenarbeit freut sich das gesamte Gemeindeteam Nach Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) können der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie der Entscheid des Gemeinderates Oberriet vom 16. Februar 2026, soweit er die Ergebnisse der Prüfung betrifft, eingesehen werden. Gesuchsteller: Schweinemast Hug Gamschol AG, Staatsstrasse 163, 9463 Oberriet Projekt: Neubau Schweinemaststall Auflageort: Hochbauamt Oberriet (Büro 23), Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet Auflagefrist: Dienstag, 3. März 2026 bis Mittwoch, 1. April 2026
In den kommenden Tagen und Wochen finden die verschiedenen Bürgerversammlungen statt. Gerne erinnern wir an die anstehenden Termine:
dies betrifft Langenegger Bruno, 1941-2002 bis Thurnherr Gebhard, 1920-2005 mit Thurnherr-Loger Notburga Marie, 1919-2017
dies betrifft Venzin-Fischer Klara, 1922-2002 bis Stieger Rosina, 1927-2003
dies betrifft Gschwend-Neumeier Irma, 1933-2003 bis Lüchinger Albert, 1924-2011 mit Lüchinger-Herrsche Regina, 1926-2015
dies betrifft Bont-Wüst Josef, 1956-2010
dies betrifft Benz-Riederer Anna, 1922-2009 bis Koller Josef, 1938-2011
Der Ortspräsident betont, dass wir den Slogan „z’Kriessera dahom“ mit stolz hinaustragen können.