Hier informieren wir über die rechtskräftigen Baubewilligungen per Stand 30. September 2025. Download-Link für App-Nutzer. Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) sowie Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgende Pläne erlassen bzw. unterstellt die nachfolgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage: – Teilstrassenplan Kirschweg, Kriessern – Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Sonnensee, Kriessern Das Strassenprojekt sieht vor, die beiden Parzellen Nr. 3843 und 3844 südlich des Sonnensees in Kriessern zu erschliessen. Die Linienführung der neuen Strasse ist während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt. Beim Sonnensee handelt es sich nicht um ein natürliches Gewässer. Mit dem Sondernutzungsplan wird definiert, dass auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet wird. Zusammen mit den oben erwähnten Planauflagen wird folgendes Baugesuch gemäss Art. 138 ff. PBG koordiniert und während derselben Frist öffentlich aufgelegt: – Baugesuch Nr. 2025-0144 der Huser Schnell Immobilien AG bezüglich dem Abbruch eines Wohnhauses und dem Neubau von zehn Reihen-Einfamilienhäusern auf der Parzelle Nr. 3843 an der Auenstrasse (bzw. zukünftig Kirschweg) in Kriessern Die Visiere sind gestellt. Der Teilstrassenplan und der Sondernutzungsplan samt den dazugehörenden Unterlagen und den Beschlüssen des Gemeinderates sowie das Baugesuch samt allen Projekt- und Planunterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 1. November 2025 bis 1. Dezember 2025, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen den Teilstrassenplan und den Sondernutzungsplan sowie die dazugehörenden Beschlüsse des Gemeinderates und gegen das Baugesuch kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Download-Link für App-Nutzer. In der Politischen Gemeinde Oberriet werden ab 3. November 2025 bis Anfang Dezember 2025 wiederum sämtliche Stromzähler und Wasseruhren abgelesen. Wir bitten deshalb, unsere Abonnenten im ganzen Gemeindegebiet den Ablesern die Zugänge zu den Zählern freizuhalten. Besten Dank für Ihr Entgegenkommen. Technische Betriebe Oberriet Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung Baugrundstück Bauherrschaft Projektverfasser Einsprachefrist Einsprachen Oberriet ist eine äusserst sportbegeisterte Gemeinde mit vielen hervorragenden Sportvereinen und Einzelsportlern. Es ist an der Zeit, die hochstehenden Leistungen dieser Sportlerinnen und Sportler wieder gebührend zu ehren. Die Sportlerehrung ist ein öffentlicher Anlass. Die Bevölkerung ist deshalb herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Die Ehrung findet wie folgt statt: Donnerstag, 23. Oktober 2025, 18.00 Uhr, Berglihalle Montlingen Zusammen mit der Sportlerehrung findet der Dankesanlass der Kommission allesKlar für die Vereinsfunktionäre statt. Vor Ort steht zudem eine Festwirtschaft zur Verfügung. Der Gemeinderat sowie die Mitglieder der Kommission allesKlar freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Art. 28 ff. Gesetz über Referendum und Initiative, Art. 14 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberriet) Nachdem innert der Referendumsfrist vom 18. August 2025 bis 9. September 2025 gegen die: Leistungsvereinbarung der Gemeinde Oberriet mit dem Verein Kinderbetreuung Wunderland in Montlingen bezüglich schulergänzende Betreuung KidsPlus in Montlingen und Oberriet kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Gemeinderates Oberriet vom 11. August 2025 Rechtsgültigkeit erlangt. Die Leistungsvereinbarung ist somit rechtskräftig und wird rückwirkend per 1. August 2023 vollzogen. Das Kaminfegergeschäft Peter Wüst aus Kriessern führt seit mehreren Jahren die Feuerungskontrolle und die Reinigung der wärmetechnischen Anlagen in den Gemeinden Eichberg und Oberriet im Auftrag der beiden Gemeinderäte aus. Der Geschäftsinhaber Peter Wüst hat sich nochmals für die Amtsdauer 2025 bis 2028 als Kaminfegermeister und Feuerungskontrolleur in den Gemeinde Eichberg und Oberriet zur Verfügung gestellt. Peter Wüst hat das Pensionsalter erreicht, weshalb er die Geschäftsführung per 1. Juli 2025 an seinen Mitarbeiter Markus Oesch übergeben hat. Die beiden Gemeinderäte von Eichberg und Oberriet haben dem Geschäftsinhaberwechsel zugestimmt. Für einen reibungslosen Übergang wird Peter Wüst das Kaminfegergeschäft weiterhin in Teilzeit mit seiner langjährigen Erfahrung unterstützen. Peter Wüst bedankt sich recht herzlich für seinen langjährigen Auftrag und das Vertrauen, welches ihm entgegengebracht wurde. Die Gemeinderäte von Eichberg und Oberriet danken ihm herzlich für den unermüdlichen Einsatz während den vergangenen Jahren und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Gleichzeitig freuen sie sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit Markus Oesch und sind überzeugt, dass er ein kompetenter Nachfolger ist. Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 731.1; abgekürzt StrG) erlassen: Teilstrassenplan Knoten Bahnhofstrasse Industriestrasse, Oberriet/Eichenwies Neuklassierungen und Aufhebungen im Bereich der Bahnhofstrasse, Industriestrasse, Neufeldstrasse und Montlingerstrasse Die Anpassung des Gemeindestrassenplans erfolgt im Zusammenhang mit dem Kantonsstrassenprojekt zur Neugestaltung im Bereich Kreisel Bahnhofstrasse/Industriestrasse sowie Kreuzung Neudorfstrasse/Montlingergstrasse in Oberriet/Eichenwies. Konkret soll das bestehende Kreiselprovisorium aufgehoben und durch einen normkonformen Kreisel ersetzt werden. Bei allen vier Kreiselarmen werden Mittelinseln als Querungshilfe erstellt. In der Kreuzung Neufeldstrasse/Montlingerstrasse wird eine Trottoirüberfahrt neu erstellt, womit die Hauptachse betont und die Geschwindigkeit reduziert werden soll. Die Auflage des kommunalen Teilstrassenplans erfolgt koordiniert mit dem kantonalen Strassenprojekt. Auf eine Aussteckung der Linienführung im Gelände wurde verzichtet. Der Teilstrassenplan sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 1. Oktober 2025, bis Donnerstag, 30. Oktober 2025, im Rathaus Oberriet, Ratskanzlei, 1. Obergeschoss, Büro Nr. 12, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen stehen zudem in digitaler Form zur Verfügung. Gegen den Teilstrassenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Erweiterung Dachgaube an best. Wohnhaus und Bodenverbesserung – ausserhalb Bauzone
Grundstück Nr. 1284 und 3964, Rebsteinerstrasse 18, 9451 Kriessern
Urs Hutter, Rebsteinerstrasse 18, 9451 Kriessern
Urs Hutter, Rebsteinerstrasse 18, 9451 Kriessern
22. Oktober 2025 bis 4. November 2025
Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).
Der Ortspräsident betont, dass wir den Slogan „z’Kriessera dahom“ mit stolz hinaustragen können.