Entstehungsgeschichte

Um in unserem Dorf bessere Saalverhältnisse zu schaffen, hatte sich in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts eine vorberatende Kommission konstituiert. Diese gelangte zur Ansicht, dass dieses Problem nur durch eine Mehrzweckhalle zu lösen wäre. Nachdem das Erziehungsdepartement den Bau einer zweiten Turnhalle neben der Kleinen grundsätzlich ablehnte, musste eine private Trägerschaft für den Mehrzweckhallenbau gefunden werden.

Deshalb wurde am 3. Mai 1978 die Genossenschaft Mehrzweckhalle Kriessern, kurz GMK, gegründet. Dass dann die Halle überhaupt gebaut werden konnte, verdanken wir einer beispiellosen Zusammenarbeit aller Dorfvereine und Korporationen. Insgesamt wurden über 23’700 Frondienststunden von Vereinsmitgliedern und Privatpersonen geleistet. Auch dank der finanziellen Unterstützung der Politischen, der Orts-, Schul- und Kirchgemeinde, aber auch von Industrie, Gewerbe und Privaten konnte die Halle 1982 fast schuldenfrei verwirklicht werden. Die Beiträge der 750-Jahr Feier des Reichshofes Kriessern im Jahr 1979 und das Zeichnen von Anteilscheinen haben ebenfalls massgebend dazu beigetragen, dass dieser wegweisende Bau realisiert werden konnte. Die Mehrzweckhalle ist heute zum sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Mittelpunkt des Dorfes geworden. Gemäss Statuten dient die Anlage der Förderung der körperlichen Ertüchtigung für die Volksgesundheit sowie für die kulturellen Interessen der Bevölkerung und den Vereinen von Kriessern. 

Die GMK ist heute noch verantwortlich für den Betrieb, den Unterhalt und die Belegungen des Mehrzweckgebäudes. Sie regelt und koordiniert den Betrieb. Zudem sorgt sie dafür, dass die Anlage laufend unterhalten wird, damit teure Sanierungen oder Instandsetzungsarbeiten möglichst vermieden werden können. Die Benützungen und Belegungen werden in einem Benützungsreglement geregelt, bauen aber explizit auf der Anzahl geleisteter Frondienststunden der Vereine auf. Die Genossenschaft beschafft sich ihre finanziellen Mittel durch: a.) Leistungen der Mitglieder durch Anteilscheine b.) Beiträge der Politischen-, der Schul- sowie der Kirchgemeinde c.) Anlässe, die organisiert werden d.) Benützungsgebühren e.) Mieteinnahmen von Mobilien, Geschirr, etc.

belegungsplan_16_08_2024